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Pack- und Checkliste für die stationäre Aufnahme

 

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient!

Sie haben sich für einen stationären Aufenthalt in der Waldhausklinik Deuringen entschieden und wir freuen uns darauf, Sie an dem mit Ihnen vereinbarten Aufnahmetermin in unserer Klinik begrüßen zu dürfen.
Um Ihnen die Vorbereitung für diesen stationären Aufenthalt zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste für das „Kofferpacken“ zusammengestellt und möchten Sie gerne daran erinnern, wichtige Unterlagen mitzubringen.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause und eine gute Genesung.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen in die Waldhausklinik Deuringen.
Geschäftsführer Dr. Dr. Tobias Romeyke
PD Dr. Dr. Tobias Romeyke Geschäftsführer der Waldhausklinik Deuringen gGmbH
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Pack- und Checkliste für Ihre Aufnahme

Was ist am Aufnahmetag mitzubringen und was nicht?

Bekleidung, Hilfsmittel und Anderes
  • Legere (Sport-) Bekleidung
  • Feste Schuhe/Turnschuhe
  • Badeschuhe/Hausschuhe
  • Badeanzug/Badehose für ggfs. verordnete Bäder
  • für gesetzlich versicherte Patienten zusätzlich Handtücher
  • Hilfsmittel, falls sie vorhanden sind, z.B.
    • Gehstützen
    • Rollator, Rollstuhl
    • Greifzange (lange Schuhanzieher)
    • Sitzkissen
  • Münzgeld für den Erwerb von Getränken von dem in der Klinik befindlichen Getränkeautomaten und Kaffeeautomaten (kein Kiosk in Klinik vorhanden)
  • Krankenhaus-Einweisung mit Ausstellungsdatum nicht älter als 5 Tage vor dem Tag der stationären Aufnahme
  • Krankenversicherten-Karte
  • Evtl. Karte einer privaten Zusatzversicherung
  • Evtl. Quittungen von vorherigen Krankenhausaufenthalten, für die Sie in diesem Jahr bereits Eigenbeteiligungen geleistet haben
  • Evtl. Nachweis über die Befreiung von der Eigenbeteiligung/Zuzahlung
  • Liste der Medikamente, die Sie zur Zeit einnehmen (mit genauer Dosierungsanweisung), ggfs. aktueller Medikationsplan
  • Bereits vorliegende Befunde der letzte 2 Jahre vor der stationären Aufnahme - denn unnötige Doppeluntersuchungen und Zeitverzögerungen möchten wir Ihnen gerne ersparen und gleichzeitig auch die für Sie effektiven und medizinisch sinnvollen Therapiemaßnahmen ermitteln – wie z.B.
    • Arztbriefe
    • Befunde über stationäre Klinikaufenthalte
    • Laborbefunde
    • Röntgen Befunde
    • MRT Befunde
    • CT Befunde
    • Skelettzintigraphie Befunde
    • Neurologische Befunde
    • Kardiologische Befunde
    • Orthopädische Befunde
    • Nachweis der in den letzten 2 Jahren vor der stationäre Aufnahme verordneten und durchgeführten Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie,Massage, Wärmeträgeranwendungen, weitere physikalische Therapiemaßnahmen/Physiotherapie)

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Jede Patientin/jeder Patient hat ein gesetzlich normiertes Anrecht auf die Ausstellung einer Patientenquittung über die von den Ärzten erbrachten Leistungen und damit auch die verordneten Heilmittel. Während in der Vergangenheit meist ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse notwendig war, um eine Aufstellung der abgerechneten Leistungen zu erhalten, bieten viele Krankenkassen diesen Service nun auf elektronischem Wege an. Über die Online-Geschäftsstelle der Krankenkasse kann eine elektronische Patientenquittung erstellt werden, die die Leistungen bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten auflistet.

Mit der elektronischen Patientenquittung erhalten die Patienten eine Dokumentation über die Krankheitsgeschichte und die getroffenen Behandlungsmaßnahmen
Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Krankenhäusern und Kliniken stellt ein Risiko dar, was sich in der bestehenden Brandschutzordnung für die Waldhausklinik Deuringen neben anderen gesetzlichen Regelungen (u.a. Arbeitsstättenverordnung, DGUVV) widerspiegelt und sollte daher aus Gründen der Sicherheit für Sie sowie anderer Patienten und der Mitarbeiter der Waldhausklinik Deuringen vermieden werden.

Elektrische Geräte, die sich allein durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eine der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:
  • GS - Geprüfte Sicherheit
  • VDE - Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
  • TÜV - Technischer Überwachungsverein

Zulässige elektrische Geräte:

Folgende aufgelistete elektrische Geräte dürfen zum Klinikaufenthalt mitgebracht und im Patientenzimmer zweckbestimmt betrieben werden, falls sie die oben angesprochenen Merkmale erfüllen:
  • Haartrockner
  • Akkubetriebene Körperpflegeprodukte (z.B. Rasierapparat, Zahnpflegeprodukte)
  • Ladegeräte und Netzteile für Laptops, Tablets, Handys/Smartphones, für Geräte der
  • Unterhaltselektronik, CD-und mp3-Player
  • Elektrisch betriebene Uhren
  • Taschenlampen, batteriebetriebene Leseleuchten

Mitgebrachte medizinische Geräte müssen dem Stationspersonal gemeldet werden. Mit der Erlaubnis zur Nutzung ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden.

Unzulässige elektrische Geräte:

Weitere elektrische Geräte, insbesondere solche, die zweckbestimmt Wärme abstrahlen, sind nicht gestattet. Hierzu gehören unter anderem:
  • Heizkissen, -decken, -lüfter
  • Heizlampen, Infrarotgeräte
  • Kochgeräte, Wasserkocher oder Tauchsieder
  • Ventilatoren, Klimaanlagen

Aus Sicherheitsgründen sind in der Waldhausklinik die Brandmeldeanlagen auf der höchsten Empfindlichkeitsstufe aktiviert. Aus diesen – und aus gesundheitlichen – Gründen herrscht in den Patientenzimmern, auf Station, sowie im gesamten Klinikgebäude absolutes Rauchverbot und Verbot der Benutzung von Haarspray, da auch dieses die Brandmeldeanlage auslösen kann.
  • für private versicherte oder beihilfeberechtigte Patienten
In unserer Klinik erfolgt die Abrechnung bei einem privat versicherten bzw. beihilfeberechtigtem Patienten direkt mit dem Patienten. Da uns die Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung nicht im Einzelnen bekannt sind und keine Absicherung der Zahlung der Behandlungskosten wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist von diesen Patienten zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Vorschuss in Höhe von 2.000,00 € in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Die Zahlung dieses Vorschusses dient ausschließlich der Absicherung des Anspruchs der Waldhausklinik im Hinblick auf die Behandlungskosten. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch, wir möchten damit nicht Ihrer Zahlungsfähigkeit bzw. –willigkeit in Frage stellen. Sollte der von Ihnen gezahlte Vorschuss wider Erwarten die tatsächlichen Behandlungskosten des stationären Aufenthalts übersteigen, erhalten Sie natürlich eine Rückerstattung.
  • für Wahlleistungen (z.B. Ein- bzw. Zweibettzimmer)
Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen wie z.B. ein Einbett- oder Zweibettzimmer hat der Patient zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Vorschusszahlung von 800,00 € (Einbettzimmer) bzw. 500,00 € (Zweibettzimmer) in Bar oder per EC-Karte zu entrichten. Diese Vorschusszahlung ist unabhängig davon zu leisten, ob der Patient die Karte seiner privaten Zusatzversicherung bei Aufnahme vorlegt. Sollte der von Ihnen gezahlte Vorschuss wider Erwarten die tatsächlichen Kosten der Wahlleistung übersteigen bzw. eine Erstattung durch Ihre Zusatzversicherung erfolgen, erhalten Sie natürlich eine Rückerstattung.
  • Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 € pro Tag nach §§ 39, 61 S. 2 SGB V
Die Eigenbeteiligung können Sie – als gesetzlich Versicherte – am Ende Ihres Aufenthalts bar oder per EC-Karte bei den Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahme entrichten.
  • Nebenkosten
Von allen Patienten ist für die anfallenden Nebenkosten (Telefon, TV, Wäsche etc.) am Aufnahmetag ein Vorschuss in Höhe von 30 Euro in bar zu entrichten. Am Ende Ihres Aufenthalts sind darüber hinausgehende, angefallene Nebenkosten in bar oder per EC- Karte bei den Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahme zu entrichten.
Durch das Virus SARS-CoV-2 besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Da weder eine Impfung noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden.

Für Ihre Sicherheit und um das Infektionsrisiko zu minimieren, haben wir einige Abläufe, Verhaltens- und Besuchsregeln rund um Ihren Aufenthalt bei uns angepasst. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter.

Besuchsregelung in der Waldhausklinik Deuringen

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens (SARS-CoV-2-Pandemie) sind Besuche nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich (bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne unter 0821/4305-0 zur Verfügung).

Wir bitten Sie, die Verhaltens- und Hygienevorgaben für die Waldhausklinik Deuringen strikt einzuhalten, um die Sicherheit für unsere Patienten, für unsere Mitarbeiter und für Sie selbst zu gewährleisten.

Wir bitten alle Patienten die Hygieneregeln einzuhalten: Bitte tragen Sie konsequent Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstand (1,5 Meter).

Stationäre Aufnahme von Patienten in Corona-Zeiten

In Verantwortung für die Sicherheit aller unserer Patienten und Mitarbeiter haben wir die Abläufe zur stationären Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten angepasst. Das dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus zu minimieren.

Unsere Maßnahmen erläutern wir wie folgt:
  • Ca. vier Werktage vor der geplanten stationären Aufnahme werden Sie durch unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme angerufen und über die Situation informiert. Außerdem werden Ihnen Fragen gestellt nach Corona-Symptomen, einem kürzlichen Kontakt zu infizierten Personen und einem eventuell bereits erfolgten Corona-Test.
  • Sollte bei Ihnen bereits ein Corona-Test veranlasst worden sein, bringen Sie bitte die Testergebnisse am Aufnahmetag mit.
  • Der Zugang in die Waldhausklinik Deuringen ist ausschließlich über den Eingang an der Patientenaufnahme möglich.
  • Beim Zugang in die Patientenaufnahme erfolgt eine kurze Abfrage nach Corona- Symptomen und Risikofaktoren sowie Messung der Temperatur.
  • Sollten Sie vor Ihrer stationären Aufnahme Symptome einer Corona-Infektion bemerken, bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit Ihrem Hausarzt und unseren Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme, Tel. 0821 4305-0.

Verhaltens- und allgemeine Hygieneregeln

Bitte unterstützen Sie die "kontaktreduzierenden Maßnahmen", die derzeit überall im öffentlichen Raum gelten. Ein besonderes Risiko besteht, wenn
  • Sie Symptome eines Atemwegsinfekts oder Fieber haben
  • Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person mit bestätigter Corona-Virus Infektion hatten.
  • Bitte beherzigen Sie folgende Hygieneregeln:
  • Bitte tragen Sie konsequent einen Schutz für Mund und Nase!
  • Bitte halten Sie angemessenen Abstand (mind. 1,5 Meter-auch im Freien) und verzichten auf das Händeschütteln.
  • Bitte nutzen Sie die Desinfektionsmittelspender für die Händehygiene und waschen Sie sich regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) die Hände mit Wasser und Seife.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Damit tragen Sie vorbeugend dazu bei, die Gefahr von Ansteckung und Ausbreitung des Virus zu reduzieren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!